Unternehmensführung & -entwicklung
allgemeineInformationen
In dem Themenfeld „Unternehmensführung & -entwicklung“ sind die Leistungen auf acht Geschäftslagen verteilt, die vom Unternehmensstart über Arbeitgebersein, Gewährleistung der Arbeitssicherheit, Teilnahme an Ausschreibungen bis hin zur Unternehmensauflösung reichen.
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Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Mit der Gründung eines Unternehmens sind in erster Linie dessen Registrierung bei unterschiedlichen Stellen, die Beantragung von (Ausnahme-) Genehmigungen und die Eintragung von Zuständigen sowie der Nachweis von Kenntnissen und Mitteln verbunden. Eine Reihe von Verwaltungskontakten sind Beratungsleistungen (bspw. die Wahl der Rechtsform), andere sind grundlegende Pflichten (bspw. die Gewerbeanmeldung). Zu den Leistungen der Geschäftslage gehören auch spezifische Aufgaben, die nur für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten relevant sind, weil sie beispielsweise einer Erlaubnis- oder Überwachungspflicht unterliegen oder spezifische Nachweise erbringen müssen, z. B. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Statistik- & Berichtspflichten
Statistiken werden im Bereich Produktion und Produktionsmittel ebenso erhoben wie in Bezug auf Struktur, Aufbau und Personal des Unternehmens. Dabei unterscheiden sich die im Einzelnen zu übermittelnden Berichte und Kennzahlen von Branche zu Branche und nach Größe des Unternehmens stark. Viele Unternehmen sind – in unterschiedlicher Form, zu unterschiedlichen Themen und unterschiedlich häufig – dazu verpflichtet, statistische Angaben zu übermitteln. Die Kernleistungen der Geschäftslage sind daher sowohl auf branchenübergreifender Ebene (bspw. Erhebung der Arbeitsverdienste) als auch für einzelne Branchen (bspw. Agrarstatistik) dargestellt.
Veranstaltungen
Für bestimmte Veranstaltungen muss eine Erlaubnis von der Verwaltung eingeholt werden, beispielsweise wenn die Veranstaltung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchgeführt werden soll. Darüber hinaus können im Einzelfall zusätzliche Sondererlaubnisse erforderlich sein, u. a. wenn Feuerwerk gezündet werden soll, von Sperrzeiten abgewichen wird oder Kinder an einer Veranstaltung mitwirken sollen. Diese Leistungen sind in der Geschäftslage Veranstaltungen zusammengefasst.
Geschäftsauflösung & Unternehmensübergang
Zu der Geschäftslage Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang gehören die drei Fälle der Unternehmensaufgabe, der Insolvenz und des Unternehmensübergangs. Wird eine unternehmerische Tätigkeit aufgegeben, muss das Unternehmen steuerlich und bei Bedarf gewerblich abgemeldet werden. In einigen Branchen muss darüber hinaus bereits die geplante Geschäftsaufgabe gemeldet werden. Wird das Unternehmen übernommen, kann eine Genehmigung erforderlich sein und im Einzelfall sogar eine Fusionsprüfung erfolgen.