Veranstaltungen
Für bestimmte Veranstaltungen muss eine Erlaubnis von der Verwaltung eingeholt werden, beispielsweise wenn die Veranstaltung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchgeführt werden soll. Darüber hinaus können im Einzelfall zusätzliche Sondererlaubnisse erforderlich sein, u. a. wenn Feuerwerk gezündet werden soll, von Sperrzeiten abgewichen wird oder Kinder an einer Veranstaltung mitwirken sollen. Diese Leistungen sind in der Geschäftslage Veranstaltungen zusammengefasst.