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Einwanderung, Aufenthalt, Integration und Staatsangehörigkeit

allgemeineInformationen

Das Themenfeld „Einwanderung, Aufenthalt, Integration und Staatsangehörigkeit“ fasst Leistungen zusammen, die die Einreise nach Deutschland betreffen, außerdem den Aufenthalt von ausländischen Personen sowie Leistungen die deutsche Staatsangehörigkeit betreffend. Die Leistungen sind auf viele Lebenslagen verteilt, deren Rechtsgrundlagen primär das Ausländerrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht sind. Dabei sind die Nutzergruppen sehr unterschiedlich. Die Leistungen decken dabei den gesamten Aufgabenbereich ab, bei der Einwanderung beginnend bei der Visabeantragung, den weiteren Aufenthalt, die Einbürgerung über den Wegzug bis zur möglichen Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit.