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Geschäftsauflösung & Unternehmensübergang

Zu der Geschäftslage Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang gehören die drei Fälle der Unternehmensaufgabe, der Insolvenz und des Unternehmensübergangs. Wird eine unternehmerische Tätigkeit aufgegeben, muss das Unternehmen steuerlich und bei Bedarf gewerblich abgemeldet werden. In einigen Branchen muss darüber hinaus bereits die geplante Geschäftsaufgabe gemeldet werden. Wird das Unternehmen übernommen, kann eine Genehmigung erforderlich sein und im Einzelfall sogar eine Fusionsprüfung erfolgen.

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