Der individuelle Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung.
Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
- Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
- Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen
(z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
- das Nachholen von Berufsabschlüssen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
- Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
- Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
- Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder
zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.
Angebote, die z. B. der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind in der Regel nicht förderfähig.
Wenn für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Bildungsscheck-Förderung nicht möglich