Tod
Leistungen in der Lebenslage „Tod“ betreffen insbesondere Angehörige und Hinterbliebene, für die es zum einen zahlreiche staatliche Unterstützungsleistungen gibt, und die zum anderen Belange des Verstorbenen regeln müssen.
Leistungen in der Lebenslage „Tod“ betreffen insbesondere Angehörige und Hinterbliebene, für die es zum einen zahlreiche staatliche Unterstützungsleistungen gibt, und die zum anderen Belange des Verstorbenen regeln müssen.