Behinderung
Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind in der Lebenslage Behinderung zusammengefasst. Dabei geht es zum einen um die Anerkennung von bestimmten Beeinträchtigungen im Rahmen der Feststellung des Grads der Behinderung und deren Beurkundung (Schwerbehindertenausweis) und zu anderen um die Bewilligung von Hilfen bzw. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens im Falle der Verletzung in Rechten aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).