Geflecht von Schnüren

Förderung der sozialen Beratung / Förderung der Integration

Dieser Bereich umfasst Verwaltungsleistungen zur Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten und der Integration von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit oder von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. 

Die Förderleistungen richten sich sowohl an gemeinnützige Träger beziehungsweise Bildungsträger, als auch an sonstige Vereine und Verbände, die Projekte zur sozialen Beratung von Geflüchteten oder zur Integrationsförderung durchführen wollen. Einzelpersonen sind von diesen Leistungen ausgeschlossen.

Neueingewanderte Personen finden hier Informationen zum Integrationskurs. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Auch können Sie in bestimmten Fällen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.

Leistungen zum ThemaFörderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW