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Nutzungsbedingungen

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NUTZUNGSHINWEISE und DATENSCHUTZ

 

 

A. Nutzungshinweise

 

Aufgrund der Verordnung über den Betrieb und Ausgestaltung des Serviceportals.NRW gemäß § 5 a des E-Government-Gesetzes (Serviceportal. NRW-Verordnung) werden Verwaltungsleistungen über das Serviceportal.NRW (jeweils in den aktuell gültigen Fassungen) elektronisch angeboten und deren technischen und funktionalen Rahmenbedingungen festgelegt. Zuständig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (nachfolgend „MHKBD“ genannt).

 

 

I. Serviceportal.NRW – Zweck und Funktionsweise des Serviceportal.NRW

 

 

1. Mit dem Serviceportal.NRW bietet das MHKBD ein Verwaltungsportal an. Sowohl Bürgerinnen und Bürger (im Folgenden „Nutzer“ genannt) als auch Behörden haben damit die Möglichkeit, elektronische Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen bzw. anzubieten.

2. Das Serviceportal.NRW ermöglicht eine elektronische Antragstellung durch die Eingabe von Daten zur Erstellung eines elektronischen Antrags und die Übermittlung dieser elektronischen Anträge und der erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde.

3. Nutzer können sich über das Servicekonto.NRW für das Serviceportal.NRW elektronisch identifizieren lassen.

 

 

II. Zwischenspeicherung der Antragsdaten

 

1. Serviceportal.NRW ermöglicht die Zwischenspeicherung von noch nicht vollständig erstellten elektronischen Anträgen.

2. Antragsdaten werden nur zwischengespeichert, wenn der Nutzer sich gegenüber dem Serviceportal.NRW über ein permanentes Nutzerkonto identifiziert hat. Hierzu werden vorhandene Daten aus dem Nutzerkonto übernommen, die für das Antragsformular der spezifischen Verwaltungsleistung erforderlich sind.

3. Zwischengespeicherte Anträge können vom Nutzer bearbeitet oder gelöscht werden. Diese werden spätestens drei Monate nach der letzten Bearbeitung vom Serviceportal.NRW automatisch gelöscht.

 

 

III. Verwaltungsgebühren

 

Etwaig für Verwaltungsleistungen anfallende Verwaltungsgebühren sind vom Nutzer zu entrichten. Serviceportal.NRW ermöglicht die Einzahlung dieser Gebühr über ein elektronisches Zahlungsverfahren, wenn sich diese Gebühr eindeutig aus den Antragsdaten ergibt und nicht vom weiteren Verlauf der Antragsbearbeitung abhängig ist.

 

 

B. Datenschutz

 

Es gelten die Datenschutzhinweise unter Link